Archive from Februar, 2010
Feb 27, 2010 - Gesellschaft    No Comments

Ruhe in Frieden Parlamentarischen Demokratie

Verfassungsbruch von Seiten der Bundesregierung ist man gewohnt.  Nun wurde eine neue Qualität erreicht – und kaum jemand reagiert.

Quelle: Furcas (Lizenz: cc-by-sa)

Das Blog “Internet Law” verweist in einem aktuellen Eintrag sehr gut darauf, dass die aktuelle Bundesregierung erneut einen Verfassungsbruch begangen hat. Die mediale Reaktion bleibt aus. Die Reaktion im Netz ist nahezu inexistent, geht es doch darum, dass das “Zugangserschwerungs-Gesetz” nicht angewandt werden soll. Also genau das, was sich die Netzgemeinde wünscht. Dafür nehmen die Netzaktivisten sogar den Anfang vom Ende der parlamentarischen Demokratie in Kauf.

Seit dem 23. Februar 2010 ist das Zugangserschwerungs-Gesetz nun in Kraft. Doch nach allen Protesten im Netz und der erfolgreichsten Online-Petition aller Zeiten will die Regierung, laut eigener Aussage, das Gesetz nicht anwenden. Nachfolgende Gesetze werden mittlerweile im Bundestag gelesen, auch die Regierung will, neben den Oppositionsparteien, einen eigenen Entwurf einbringen, braucht dafür jedoch noch Zeit. Das lässt darauf schließen, dass es sich nicht um ein Einfaches (und kurzes) Aufhebungsgesetz handelt.

Doch was macht eine Regierung mit einem Gesetz, das per se die entsprechenden Stellen zwingt es anzuwenden? Ein Gesetz einfach so zu ignorieren dürfen staatliche Stellen ja nun auch nicht.

“Die Bundesregierung weist also eine Behörde an, ein in Kraft befindliches Gesetz nicht anzuwenden. Das ist ein in der Bundesrepublik einmaliger Vorgang und gleichzeitig der eklatanteste Verfassungsbruch den dieses Land bisher gesehen hat. Denn eine Regierung, die sich weigert Gesetze anzuwenden, stellt die parlamentarische Demokratie als solche in Frage.” (Quelle: Internet Law)

Um die Bedeutung dieses Vorgangs zu verstehen drehen wir die Argumentation, die zum Zugangserschwerungs-Gesetz geführt hat doch nur mal um. Man stelle sich vor, die Bundesregierung weise die Strafverfolgungs-Behörden per Erlass an, keine Kinderschänder mehr zu verfolgen. Oder keine Mörder. Oder keine Steuerhinterzieher. Der Aufschrei wäre riesig.

Von unserer Regierung erwarte ich nichts anderes. Enttäuscht bin ich von der fehlenden Reaktion in den Medien und der Bloglandschaft. Ruhe in Frieden Parlamentarische Demokratie. „Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ heißt es in Artikel 20 unseres Grundgesetzes.

Update:

Hier kann man den Text des Zugangserschwerungsgesetzes als pdf haben. Und hier (Ausgabe Nr. 6 aus 2010 vom 22.02.10) gibt es die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt lesen.

Update II:

Hier findet man den Text des Erlasses.

Feb 27, 2010 - Gesellschaft    No Comments

Einzig Goldman-Sachs und Griechenland?

Es stellt sich die berechtigte Frage, ob innerhalb der Europäischen Union einzig Griechenland in Sünde verfallen ist und sich auf “spezielle” Geschäfte mit der Investment-Bank eingelassen hat.

Quelle: Friedrich.Kromberg & Marsyas // Bearbeitung: sdoering

Vielfach wurde in letzter Zeit berichtet, Goldman-Sachs habe Griechenland geholfen seine tatsächlichen Staatsschulden zu verschleiern, so dass es dem Land überhaupt erst möglich wurde in den Euro-Raum aufgenommen zu werden.

“Dabei dreht es sich um einen so genannten ‘Cross Currency Swap’ aus dem Jahr 2002, den die griechische Regierung über die US-Investmentbank abgewickelt hat. Bei solchen Swaps werden Zinszahlungen und manchmal auch Schulden in verschiedene Währungen getauscht. Gewöhnlich besteht der Zweck darin, damit möglichst gute Zinsbedingungen für einen Schuldner zu erreichen.” (Quelle: Berner Zeitung)

Wenn das ein derart einfaches Geschäft für einen Staat ist, muss sich zwangsläufig die Frage stellen, ob dies auch von anderen Regierungen eingegangen wurde. Kein derartiges Vorgehen ist an sich illegal. Doch man darf sich ebenso fragen, wo die Europäische Zentralbank war, als es darum ging zu prüfen, wie es um die Finanzen der Euro-Kandidaten bestellt war. Sind die Investment-Banker der Wall Street intelligenter, als die Mitarbeiter unserer Zentralbank?

“Solche Angebote zur Verschleierung der Finanzlage von Staaten sind nichts Neues. Laut dem britischen ‘Independent’ hat sich bereits Italien vor seinem Euro-Beitritt auf einen entsprechenden Deal mit der US-Bank JP Morgan eingelassen.” (Quelle: Berner Zeitung)

Es zeigt sich, dass mindestens ein weiteres EU-Mitglied von derartigen Praktiken keinen Abstand genommen hat. Für die Banken ist es ein einträgliches und vor allem sicheres Geschäft. Hätte ich einen derartigen Deal eingefädelt, so würde ich natürlich versuchen das Geschäftsmodell breiter aufzustellen – indem ich weitere Staaten mit “Cross Currency Swaps” bediene.

In einem sehr lesenswerten Artikel (auf Englisch) schreibt Simon Johnson über Die Rolle von Goldman Sachs (Link: Goldman Goes Rogue). Hier stellt er einige sehr interessante Fragen: Sind möglicherweise aktuelle Euro-Kandidaten betroffen? Wo war die EZB? Und so weiter. Die Rolle von Goldman-Sachs wird hier sehr gut ersichtlich.

Gerade in Deutschland lehnt man sich im Augenblick sehr weit aus dem Fenster und verurteilt die Praxis der Griechen. Deren Reaktion wird belächelt – auch wenn sie zum Boykott deutscher Waren aufrufen. So erklärte Bundesklanzlerin Angela Merkel am 11. Februar 2010: “Griechenland ist Teil der Europäischen Union. Griechenland wird nicht alleine gelassen. ”

Schon 2009, in einem Interview mit der Zeit, äußerte sich der Präsident des deutschen Bankenverbandes, Andreas Schmitz, über die Praxis der deutschen Bundesregierung, sich nahezu ausschließlich von angelsächsischen Geldhäusern in der Finanzpolitik beraten zu lassen. Er sagte in der Zeit: “Es macht mir Sorgen, dass sich Regierungen hierzulande fast ausschließlich von den großen Häusern der Wallstreet beraten lassen. Natürlich entstammen die Lösungsvorschläge dann der angelsächsischen Kultur.”

Möglicherweise ist es auch nur eine Lobbygruppe, die hier gegen die (politisch) erfolgreichere Konkurrenz schießt. Dennoch wird eine Praxis deutlich. Die Praxis sich von den Top-Managern und Beratern derjenigen Geldhäuser beraten zu lassen die, laut Aussagen der betreffenden Politiker, die größte Finanzkrise der jüngeren Geschichte verursacht haben. Da erscheint es nicht gerade glaubwürdig, dass die selben Politiker nun nichts von den Geschäften Griechenlands gewusst haben wollen.

Fraglich ist ebenso, ob die Verflechtungen nicht sogar noch weitergehen.

“Otmar Issing, bis 2006 Chefökonom der EZB, wurde 2007 Berater von Goldman Sachs. Angela Merkel machte den Goldman Sachs-Berater dann im Oktober 2008 auch noch zum Vorsitzenden einer Kommission, die auf deutscher Seite die Vorschläge für die Neuregelung der internationalen Finanzmärkte ausarbeiten sollte.” (Quelle: NachDenkSeiten)

Wundert es da, dass die EZB auf dem Goldman-Sachs-Auge blind zu sein scheint? Oder die Bundesregierung? Frau Dr. Merkel selbst verfügt jedenfalls über sehr gute Kontakte zum Deutschland-Chef der Investment-Bank, wie Capital schon  2006 aufgezeigt hat:

“Dibelius nahm schon früh Kontakt zu CDU-Parteichefin Angela Merkel auf, lange vor ihrer Nominierung als Kanzlerkandidatin. Für die Politikerin arrangierte er mehrere Dinner mit Unternehmenschefs, damit sie besser und schneller mit Personen aus der Wirtschaft ins Gespräch kam. Immer wieder steht er der Kanzlerin bei Fragen zur Verfügung.”

Nicht nur in den Vereinigten Staaten ist die Nähe des Geldhauses zur Politik also sehr nah. Auch und gerade in Europa sind die Verbindungen der Bank nicht nur mit den Großkonzernen exzellent. Natürlich ist die Chefetage jederzeit (auch im Urlaub und Nachts) für die Firmenchefs der DAX-Konzerne erreichbar – daran wird sich niemand stören. Doch die Verbindungen zu Spitzenpolitikern gehen nicht weniger weit, sollten aber aus Sicht der Bürger kritischer hinterfragt werden. Denn die Volksvertreter scheinen hier eher Bankenvertreter zu sein.

“In Europa stehen die beiden ehemaligen EU-Kommissare Mario Monti und Karel van Miert als Berater auf der Gehaltsliste, der frühere EU-Kommissar Peter Sutherland arbeitet als Chairman von Goldman Sachs International und in gleicher Funktion beim Energiekonzern BP. Zudem ist er Mitglied im Internationalen Beraterkreis der Allianz. Ex-Bundeswirtschaftsminister Hans Friderichs ist Aufsichtsratschef von Goldman Sachs Investment Management.” (Quelle:  Capital)

Bedenkenswert: Der Begriff Minister kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Diener. Vielleicht sollten diese Worte in jedem Ministerbüro an der Wand hängen.

Goldman Goes Rogue

Feb 24, 2010 - Gesellschaft    No Comments

Hintergrund: Leitlinien der Kirche zum Umgang mit Missbrauch

Die Regelungen, die innerhalb der katholischen Kirche den Umgang mit Missbrauch regeln, stammen aus dem Jahr 2002. Hier kann man erkennen, dass die Kritik von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger berechtigt ist.

Quelle: Schwarzwälder (Lizenz: cc-by-sa)

“Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche”: Es wird angeraten, nachdem der Vorwurf langwierig intern geprüft wurde,  dem Geistlichen zur Selbstanzeige zu raten und gegebenenfalls Kontakt zur Staatsanwaltschaft zu suchen. Von einer Anzeige aus den Reihen der Kirche ist also nicht die Rede.

In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und ggf. das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht (vgl. I, 1).In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten – falls nicht bereits eine Anzeige vorliegt oder Verjährung eingetreten ist – zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert. Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist der vom Bischof Beauftragte (vgl. Leitlinie I, 1). (Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz)

Liest man die Leitlinien in Ruhe durch, so gibt sich die Kirche den Anschein, als sei es ihr einzig an Aufklärung und Opferschutz gelegen. Formulierungen wie sie oben zitiert wurden konterkarieren bei aufmerksamer Lektüre jedoch diesen Eindruck. Das gesamte Verfahren zeigt vor allem, dass die Kirche in ihrem Selbstverständnis solche Vorgänge zuallererst rein intern zu untersuchen wünscht – ohne Einflussnahme (oder schon Information) staatlicher Stellen.

Dies steht in der Tradition des Kanonischen Rechts (Kirchenrecht). Auch wenn weltliche Juristen die Ansicht vertreten, dass alleien der Staat das Rechtsmonopol habe, so wird diese Ansicht von Kirchenrechtlern nicht geteilt. Das staatliche Recht spreche der Kirche nicht das Recht ab ihre Angelegenheiten eigenständig ordnen zu dürfen.

Nach dem Verständnis der römisch-katholischen Kirche ist im Kanonischen Recht  göttliches und rein kirchliches Recht enthalten. Dabei gilt das göttliche Recht (ius divium) für alle Menschen verpflichtend, das rein kirchliche Recht (ius mere ecclesiasticum) nur für die Glieder der Kirche. Unterschiedliche Vorschriften wurden erst spät vereinheitlicht. Das katholische Kirchenrecht wurde vom 2. Vatikanischen Konzil an überarbeitet und liegt erst seit 1983 in der erneuerten Fassung des “Codex Iuris Canonici” (Link: Deutscher Texts des CIC) vor.

Die jahrelange Praxis des Verschweigens zeigt sich im aktuellen Fall um weit über 100 Opfer katholischer Geistlicher, die ausgehend vom Canisius-Kollegs aufgedeckt worden sind. Trotz aller Bekundungen ranghoher Kirchenvertreter wurde in den vergangenen Jahren die Praxis im Umgang mit derartigen Fällen nicht geändert. Erst eine Öffentlichmachung von Missbrauchsfällen zwingt die Kirche zur Stellungnahme. Eine proaktive Zusammenarbeit zur Aufklärung – oder gar zur Vorbeugung sieht anders aus.

“Ich erwarte von der katholischen Kirche konkrete Festlegungen, welche Maßnahmen für eine lückenlose Aufklärung ergriffen werden”, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger dem SPIEGEL.

Erzbischof Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, warf der Bundesjustizministerin Populismus und Polemik aufgrund ihrer Aussagen in einem Interview mit den Tagesthemen vor. Leutheusser-Schnarrenberger hatte erklärt, die Verantwortlichen sollten “endlich konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, Hinweise geben, mit aufklären”. Die Vertreter der Kirche hätten bislang nicht den Eindruck erweckt, dass sie auch nur bei Verdachtsfällen mit den Strafverfolgungsbehörden konstruktiv zusammenarbeiten wollten. “Es ist leider bisher nicht ersichtlich, dass sie ein aktives Interesse an wirklich rückhaltloser und lückenloser Aufklärung gezeigt haben, und deshalb muss natürlich überall da, wo nicht verjährt ist, das ganz klar erfolgen”, sagte die Ministerin. (Quelle: welt.de)

Verständlich werden die Aussagen der Ministerin vor dem Hintergrund, dass Zollitsch in einer Presse-Erklärung zur Frühjahres-Vollversammlung erklärt hatte:

“Wir haben vor acht Jahren einen guten und entscheidenden Schritt nach vorne getan und Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger geschaffen. Wo immer nämlich ein  Verdacht vorliegt, muss es eine lückenlose und absolut transparente Aufklärung geben.”  (Quelle: PM DBK)

Vergleicht man dieses Statement nun mit dem Text von 2002, so wird erkenntlich, dass hier Nebelkerzen geworfen werden und versucht wird mit gebetsmühlenartiger Wiederholung einen Sachverhalt, nämlich fehlender Aufklärungswille innerhalb der katholischen Kirche, zu verschleiern.

Feb 15, 2010 - Gesellschaft    2 Comments

Hintergrund Kirchensteuer: Ausgetreten und trotzdem gezahlt

Wie der Staat die Kirchen subventioniert aus allgemeinen Steuermitteln subventioniert

Kölner Dom // Foto: Andreas Tille (Lizenz: cc-by-sa)

Gehen Sie in die Kirche? Zahlen Sie Kirchensteuer? Letztere ist umstritten. Der Staat zieht für die Kirchen eine Steuer ein. Der Staat regelt die Frage nach Kirchenaustritten und der Staat (eigentlich die Bundesländer) sind durch diese Abgabe eng mit den anerkannten Kirchen verflochten. Eine Grundgesetzliche Trennung von Staat und Kirche ist hier schwer zu erkennen.

Wie jede Frage, die den persönlichen Glauben eines Menschen betrifft, so ist auch die Frage, ob die anerkannten Kirchen zwangsweise Geld von den Bürgern einziehen dürfen eine existentialistische Frage. Denn sie berührt einen sehr privaten Bereich. Rein rationale Überlegungen haben hier einen schlechten Stand.

Das Gesamtvolumen der Kirchensteuereinnahmen betrug im Jahr 2007 rund neun Milliarden Euro. Das entspricht einer pro Kopf-Belastung von rund 110 Euro für die Bundesbürger pro Jahr. Viel Geld, das die Kirchen jedoch sinnvoll wieder ausgeben. Immerhin finanzieren sie Kindergärten, Pflegeheime, Suppenküchen und sind mit ihren Hilfsorganisationen weltweit im Einsatz. Oder?

Nimmt man das Beispiel der Kindergärten, so kann man im Bundesdurchschnitt (für das Jahr 2000 berechnet, neuere Zahlen leider nicht verfügbar) sehen, dass der Elternanteil an den Kosten bei 15% liegt. Die Kommunen zahlen 75% und die Kirchen 10%. Dreiviertel der Finanzmittel werden also von den öffentlichen Haushalten getragen. Dieses Geld stammt aus den “normalen” Steuereinnahmen.

Nun hat der Staat ein berechtigtes Interesse an einer flächendeckenden Kinderbetreuung. Daher mag man diese Subvention kirchlicher Einrichtungen noch verstehen.

In Bayern werden kirchliche Grund-, Haupt- und Förderschulen zu 90% aus Mitteln des Landes finanziert. Hier hat Bayern ein politisches Alleinstellungsmerkmal und so betrifft diese Subvention der Kirchen auch nur einen Teil der gesamtdeutschen Bevölkerung.

Krankenhäuser und Altenheime werden zu 100% aus nicht-kirchlichen Mitteln finanziert. Zahlungen der Krankenkassen, etc. Interessanterweise zahlt der Staat die Investitionen hier zu 100%. Interessant wäre es zu wissen, ob dies auch auf Krankenhäuser privater Träger zutrifft – oder ob hier kirchliche Träger im Vorteil sind.

Wofür gibt die Kirche nun ihr Geld eigentlich aus, wie viel der rund 9 Milliarden Euro werden für soziale Zwecke ausgegeben?

Das Kirchliche Personal macht den Löwenanteil aus. Etwa zwei Drittel der Einnahmen fließen als Gehälter, Sozialabgaben, etc. zurück an die Mitarbeiter. Die Sachkosten in der Verwaltung schlagen mit etwa 10% zu Buche. Weitere 10% fließen in Kirchenbauten (Erhalt und Neubau). Hier ist jedoch zu beachten, dass bei Renovierungen sowohl die lokale Gemeinde, als auch die Kommune einen großen Anteil aufbringen muss, die Renovierungen also auch aus öffentlichen Mitteln subventioniert werden.

“Schule und Bildung”, sowie “Soziales und Karitatives” machen jeweils rund 10% der Ausgaben aus der Kirchensteuer aus. Im Fall der evangelischen Kirchen sogar nur rund 5%. Von den rund 110 Euro Pro Bundesbürger und Jahr fließen also nur zwischen fünf und gut elf Euro in soziale Projekte.

Zählt man alle versteckten Subventionen der Kirchen durch den Staat mal zusammen, so ergeben sich rund 7,5 Milliarden Euro, mit denen die öffentlichen Haushalte belastet werden. Die Ausbildung der Prieser und Theologen an staatlichen Universitäten, der Religionsunterricht, Denkmalschutz (Kirchenbauten) und weitere Staatszuschüsse. Zuzugestehen ist, dass in obigem Betrag auch der Einnahme-Verlust der öffentlichen Haushalte eingerechnet ist, der durch die steurliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer entsteht. Dieser mach knapp die Hälfte des Betrages aus.

Nicht enthalten sind Zuschüsse von Kommunen, Kreisen, Bezirken, der Bundesanstalt für Arbeit (ABM-Stellen) und vom Bundesamt für den Zivildienst, das ca. 70 % der Kosten von Zivildienstplätzen trägt. Die Wohlfahrtsverbände sparten 1988 durch Zivis 2,2 Milliarden DM; Caritas und Diakonisches Werk profitierten davon zu rund 40 % (vgl. Frankfurter Rundschau, Dokumentation, 17.3.89). Die Auflistung zu 3) ist unvollständig, weil niemals alle Haushaltsposten nach versteckten Zuschüssen an die Kirchen zu durchforsten sind. Allein die Subventionen der über 15.000 Kommunen werden auf über 5 Milliarden DM geschätzt, so dass aus allgemeinen Steuern mehr für innerkirchliche Zwecke ausgegeben wird als über die Kirchensteuern. Das heißt: Alle Steuerzahler – Kirchenfreie wie Mitglieder – finanzieren interne Kirchenangelegenheiten mit einem Betrag mindestens in Höhe der Kirchensteuer.
(Stand: 18.12.2001; verantwortlich: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg // Quelle)

Die Ausgaben der Kirchen für soziale Zwecke ließen sich über eine minimale steuerliche Zusatzabgabe auch vom Staat finanzieren, der wie gezeigt neben der Kirchensteuer noch einige Subventionen in Richtung der anerkannten Kirchen vergibt. Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die Gebühren, die fällig werden, sollte man aus der Kirche austreten wollen. Hier halten die Bundesländer gerne die Hand auf. In einigen Ländern scheint es jedoch so, als sollte die Höhe der Gebühren eine zusätzliche Hürde beim Kirchenaustritt darstellen. Immerhin behalten die Länder für das Einziehen der Kirchensteuer einen Verwaltungsanteil ein.

So oder so – jeder Steuerzahler in Deutschland (und durch indirekte Steuern ist das eigentlich jeder) zahlt für die wenigen anerkannten Großkirchen.

Feb 4, 2010 - Gesellschaft    2 Comments

Eine Frage der Energie

Im Atom-Streit mit dem Iran scheint bislang noch niemand die Frage aufgeworfen zu haben, wie es um die Energieversorgung des Landes bestellt ist.

Foto: Mostafa Saeednejad (Lizenz: cc-by)

Erst gestern wieder hat Mahmud Ahmadinedschad scheinbar eine neue Runde im Streit die atomare Versorgung des Iran eingeleitet. Er erklärte, dass sein Land bereit sei, die Urananreicherung außer Landes durchführen zu lassen. An eben diese Bedingung hatte die internationale Gemeinschaft weitere Schritte auf dem Weg zur (friedlichen) Atommacht Iran gestellt.

Unabhängig von der Frage, ob man dem Lieblingsfeindbild der westlichen Welt nun den Wunsch nach einer friedlichen Nutzung der Kernspaltung abnimmt, oder auch nicht, stellt sich meiner Meinung nach die berechtigte Frage, wie es um die Energieversorgung des Iran bestellt ist. Immerhin handelt es sich bei dem Land um den viertgrößten Erdölförderer. Atomkraft sollte da doch eigentlich nicht notwendig sein - jedoch seit 1959 angestrebt.

Dem Iran fehlt es jedoch an Raffinerien. Das bedeutet, dass zu wenig Rohöl in eine sinnvolle Form gebracht werden kann, um es für die Energieerzeugung (oder den Verkehr) zu nutzen. 2006 musste der Iran daher Benzin für vier Milliarden US-Dollar importieren. Damit ist das Land des schwarzen Goldes von Importen abhängig. In der Logik der Regierung würden Kernkraftwerke dieses Problem beseitigen. Außerdem ließe sich so weit mehr Öl exportieren, was der Staatskasse zugute käme.

Im Jahr 2005 hatte der Iran eine Kraftwerksleistung von 41 Tsd MW. Der Iran plant daher den Bau von etwa 20 Meilern zur Stromerzeugung. Zum Vergleich: In Deutschland produzieren 17 Atomkraftwerke insgesamt 21.300 Megawatt. Der Iran ist etwa fünf mal so groß wie die Bundesrepublik, jedoch sind ca. 53 Prozent des Landes wüste. Hier ließe sich auch durch regenerative Energiequellen eine ganze Menge Strom erzeugen. Doch scheinbar wird auch im Iran (übrigens von nahezu allen gesellschaftlichen Schichten und Gruppen) die Atomkraft befürwortet. Auch in vielen westlichen Ländern ist diese Tendenz zu erkennen.

Auch wenn man die Tatsache einbezieht, dass moderne Meiler mehr Energie erzeugen, einen höheren Effizienzgrad besitzen und sicherer sind, als einige der Kraftwerke, die in Deutschland stehen, frage ich mich doch, ob mit 20 Reaktoren das gewünschte Ziel erreichbar ist. Andererseits dürfte auch Mahmud Ahmadinedschad nicht auf eine einzige Energiequelle setzen, so dass in einem entsprechenden Energiemix eine Versorgung gesichert werden könnte.

Das beantwortet die Frage jedoch nicht, ob man der Führung des Iran den Wunsch nach friedlicher Nutzung der Atomkraft abkauft. Hier bleiben die Bedenken der westlichen Welt bestehen und berechtigt. Eine friedliche Nutzung sollte dem Iran nicht verwehrt bleiben, kann sich das Land mit entsprechender Energiesicherheit doch weiterentwickeln, hin zu einer industrialisierteren Gesellschaft.

Ob eine solche Entwicklung jedoch von den Industrienationen gewünscht wird, will ich nicht beurteilen.