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	<title>schriftrolle.de &#187; Bundesregierung</title>
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	<description>Neue Gedanken für eine alte Welt</description>
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		<title>Ruhe in Frieden Parlamentarischen Demokratie</title>
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		<pubDate>Sat, 27 Feb 2010 16:06:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sdoering</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Internetsperren]]></category>
		<category><![CDATA[verfassungsbruch]]></category>
		<category><![CDATA[Zugangserschwerungsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Verfassungsbruch von Seiten der Bundesregierung ist man mittlerweile gewohnt.  Nun wurde eine neue Qualität erreicht. Reaktionen blieben bislang nahezu aus. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verfassungsbruch von Seiten der Bundesregierung ist man gewohnt.  Nun wurde eine neue Qualität erreicht &#8211; und kaum jemand reagiert.</p>
<div id="attachment_329" class="wp-caption aligncenter" style="width: 605px"><a href="http://www.schriftrolle.de/2010/02/27/ruhe-in-frieden-parlamentarischen-demokratie/"><img src='http://www.schriftrolle.de/wp-content/uploads/2010/02/Reichstag-Plenarsaal.jpg' class='size-full wp-image-329' width='460' height='204.87394957983'/></a><p class="wp-caption-text">Quelle: Furcas (Lizenz: cc-by-sa)</p></div>
<p>Das Blog &#8220;Internet Law&#8221; verweist in einem aktuellen Eintrag sehr gut darauf, dass die aktuelle <a title="Bundesregierung" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesregierung_%28Deutschland%29" target="_blank">Bundesregierung</a> erneut einen <a title="Verfassung Deutschland" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung#Deutschland" target="_blank">Verfassungsbruch </a>begangen hat. Die mediale Reaktion bleibt aus. Die Reaktion im Netz ist nahezu inexistent, geht es doch darum, dass das &#8220;<a title="Zugangserschwerungsgesetz" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz" target="_blank">Zugangserschwerungs-Gesetz</a>&#8221; nicht angewandt werden soll. Also genau das, was sich die Netzgemeinde wünscht. Dafür nehmen die Netzaktivisten sogar den Anfang vom Ende der parlamentarischen Demokratie in Kauf.</p>
<p>Seit dem 23. Februar 2010 ist das Zugangserschwerungs-Gesetz nun in Kraft. Doch nach allen Protesten im Netz und der erfolgreichsten Online-Petition aller Zeiten will die <a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Homepage/home.html" target="_blank">Regierung</a>, laut eigener Aussage, das Gesetz nicht anwenden. Nachfolgende Gesetze werden mittlerweile im Bundestag gelesen, auch die Regierung will, neben den <a title="Opposition" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Opposition_%28Politik%29" target="_blank">Oppositionsparteien</a>, einen eigenen Entwurf einbringen, braucht dafür jedoch noch Zeit. Das lässt darauf schließen, dass es sich nicht um ein Einfaches (und kurzes) Aufhebungsgesetz handelt.</p>
<p>Doch was macht eine Regierung mit einem Gesetz, das per se die entsprechenden Stellen zwingt es anzuwenden? Ein Gesetz einfach so zu ignorieren dürfen staatliche Stellen ja nun auch nicht.</p>
<blockquote><p>&#8220;Die Bundesregierung weist also eine Behörde an, ein in Kraft befindliches Gesetz nicht anzuwenden. Das ist ein in der Bundesrepublik einmaliger Vorgang und gleichzeitig der eklatanteste Verfassungsbruch den dieses Land bisher gesehen hat. Denn eine Regierung, die sich weigert Gesetze anzuwenden, stellt die parlamentarische Demokratie als solche in Frage.&#8221; (Quelle: <a title="Internet Law" href="http://www.internet-law.de/2010/02/die-bundesregierung-stellt-die.html" target="_blank">Internet Law</a>)</p></blockquote>
<p>Um die Bedeutung dieses Vorgangs zu verstehen drehen wir die Argumentation, die zum Zugangserschwerungs-Gesetz geführt hat doch nur mal um. Man stelle sich vor, die Bundesregierung weise die <a title="Strafverfolgung Bundesrepublik" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Strafverfolgung" target="_blank">Strafverfolgungs-Behörden</a> per Erlass an, keine Kinderschänder mehr zu verfolgen. Oder keine Mörder. Oder keine Steuerhinterzieher. Der Aufschrei wäre riesig.</p>
<p>Von unserer Regierung erwarte ich nichts anderes. Enttäuscht bin ich von der fehlenden Reaktion in den Medien und der Bloglandschaft. <a title="Ruhe in Frieden" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Ruhe_in_Frieden" target="_blank">Ruhe in Frieden</a> Parlamentarische Demokratie. <strong>„Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“</strong> heißt es in Artikel 20 unseres Grundgesetzes.</p>
<p>Update:</p>
<p><a title="Zugangserschwerungsgesetz" href="http://blog.odem.org/2010/02/19/Erlass-ZugErschwG.pdf" target="_blank">Hier</a> kann man den Text des Zugangserschwerungsgesetzes als pdf haben. Und hier (<a href="http://www2.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous26682794998&amp;bk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20I%2F2010%2FNr.%206%20vom%2022.02.2010%2Fbgbl110006.pdf" target="_blank&quot;">Ausgabe Nr. 6 aus 2010 vom 22.02.10</a>) gibt es die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt lesen.</p>
<p>Update II:</p>
<p><a title="Erlass der Bundesregierung" href="http://blog.odem.org/2010/02/bmi-anweisung.html" target="_blank">Hier</a> findet man den Text des Erlasses.</p>
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		<title>Anwälte im Dienst der Regierung</title>
		<link>http://schriftrolle.de/2009/11/anwalte-im-dienst-der-regierung/</link>
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		<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 17:58:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sdoering</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Berater]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerverschwendung]]></category>

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		<description><![CDATA[Anwalt müsste man sein &#8211; im Dienst der Bundesregierung Es geht um sogenannte externe Berater der deutschen Bundesregierung. Wie hinlänglich bekannt ist, lassen sich die überarbeiteten Herrschaften in den Ministerien ja gerne mal bei der Ausarbeitung von Gesetzten unter die Arme greifen. Natürlich wird dabei der ein oder andere Euro an Honoraren fällig: Die Honorare [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anwalt müsste man sein &#8211; im Dienst der Bundesregierung</p>
<blockquote>
<div id="attachment_225" class="wp-caption aligncenter" style="width: 605px"><a href="http://www.schriftrolle.de/2009/11/06/anwalte-im-dienst-der-regierung/"><img src='http://www.schriftrolle.de/wp-content/uploads/2009/11/ICE_401_070_Unter_Oberndorf.jpg' class='size-full wp-image-225' width='460' height='204.87394957983'/></a><p class="wp-caption-text">ICE der Deutschen Bahn/Quelle: Michael Hanisch via wikipedia</p></div></blockquote>
<p>Es geht um sogenannte externe Berater der deutschen Bundesregierung. Wie hinlänglich bekannt ist, lassen sich die überarbeiteten Herrschaften in den Ministerien ja gerne mal bei der Ausarbeitung von Gesetzten unter die Arme greifen. Natürlich wird dabei der ein oder andere Euro an Honoraren fällig:</p>
<blockquote><p>Die Honorare schwanken zwischen 15.000 und 1.800.000 Euro, wobei einige Aufträge aus Geheimhaltungsgründen geschwärzt sind. So hat die Kanzlei Hölters &amp; Elsing etwa 1.088.591 Euro für einen einzigen Auftrag erhalten. (Quelle: <a title="law blog zu externen Beratern der Regierung" href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/11/04/externe-berater-bund-zahlt-auch-mal-7-stellig/" target="_blank">law blog</a>)</p></blockquote>
<p>Udo Vetter vom &#8220;law blog&#8221;, seines Zeichens selbst Rechtsanwalt führt an, dass (Spesen nicht mit eingerechnet) oben genannte Beratung bei einem Satz von 400 €/h also 2.721 Stunden gedauert haben muss. Sind wir mal gnädig und rechnen bei dem eh schon hohen Satz von 400 Euro auch noch Spesen mit ein kann man ja mal 2.400 Stunden veranschlagen. Also 100 volle Tage. Oder 300 Achtstunden-Schichten.</p>
<p>Gut nun mag man sagen, dass ein Anwalt keinen Achtstunden-Tag hat. Umgerechnet auf die gesetzliche Maximalarbeitszeit von acht Stunden bleiben dennoch 300 Arbeitstage. Bei einer vom Gesetzgeber angenommenen Sechstage-Woche sind das noch immer 50 Wochen. Immer noch bei einem Stundensatz von 400 Euro.</p>
<p>Fast ein Jahr lang hat also ein (sehr) gut verdienender Anwalt daran gesessen den Herrschaften im entsprechenden Ministerium zu helfen.</p>
<p>Umgerechnet auf den Mindestlohn für Briefzusteller (Höchstsatz von 9,80 Euro) entspräche dies einer Arbeitszeit von fast genau 39,25 Jahren. Urlaub nicht mit eingerechnet. Wird der gesetzliche Mindestanspruch von 2 Urlaubswochen eingerechnet kommen nochmal gut 1,5 Jahre dazu.</p>
<p>Und wofür das ganze Geld?</p>
<blockquote><p>[Zur] ergänzende Beratung im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes.&#8221; (Quelle: <a title="law blog zu externen Beratern der Regierung" href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/11/04/externe-berater-bund-zahlt-auch-mal-7-stellig/" target="_blank">law blog</a>)</p></blockquote>
<p>Ein Arbeitsleben eines Briefzustellers für beratende Tätigkeit bei einem Gesetzentwurf. Damit ist das Gesetz noch nicht mal fertig, verabschiedet und umgesetzt.</p>
<p>Wie gesagt: Anwalt müsste man sein &#8211; im Dienst der Regierung.</p>
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