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	<title>schriftrolle.de &#187; Kirche</title>
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	<description>Neue Gedanken für eine alte Welt</description>
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		<title>Hintergrund: Leitlinien der Kirche zum Umgang mit Missbrauch</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 17:51:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sdoering</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Aussagen]]></category>
		<category><![CDATA[Kirche]]></category>
		<category><![CDATA[Missbrauch]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Regelungen, die innerhalb der katholischen Kirche den Umgang mit Missbrauch regeln, stammen aus dem Jahr 2002. Hier kann man erkennen, dass die Kritik von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger berechtigt ist. &#8220;Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche&#8221;: Es wird angeraten, nachdem der Vorwurf langwierig intern geprüft wurde,  dem Geistlichen zur Selbstanzeige zu raten und gegebenenfalls [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Regelungen, die innerhalb der katholischen Kirche den Umgang mit Missbrauch regeln, stammen aus dem Jahr 2002. Hier kann man erkennen, dass die Kritik von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger berechtigt ist.</p>
<div id="attachment_312" class="wp-caption aligncenter" style="width: 605px"><a href="http://www.schriftrolle.de/2010/02/24/hintergrund-leitlinien-der-kirche-zum-umgang-mit-missbrauch/"><img src='http://www.schriftrolle.de/wp-content/uploads/2010/02/Zollitsch2_20060208.jpg' class='size-full wp-image-312' width='460' height='204.87394957983'/></a><p class="wp-caption-text">Quelle: Schwarzwälder (Lizenz: cc-by-sa)</p></div>
<p>&#8220;Zum Vorgehen bei <a title="Sexueller Missbrauch" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch" target="_blank">sexuellem Missbrauch</a> Minderjähriger durch Geistliche&#8221;: Es wird angeraten, nachdem der Vorwurf <span style="text-decoration: line-through;">langwierig</span> intern geprüft wurde,  dem Geistlichen zur Selbstanzeige zu raten und gegebenenfalls Kontakt zur Staatsanwaltschaft zu suchen. Von einer Anzeige aus den Reihen der Kirche ist also nicht die Rede.</p>
<blockquote><p>In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und ggf. das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht (vgl. I, 1).In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten &#8211; falls nicht bereits eine Anzeige vorliegt oder Verjährung eingetreten ist &#8211; zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert. Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist der vom Bischof Beauftragte (vgl. Leitlinie I, 1). (Quelle: <a title="PM Zum Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche" href="http://www.dbk.de/295.html?&amp;tx_ttnews[tt_news]=379&amp;tx_ttnews[mode]=single&amp;tx_ttnews[backPID]=58&amp;no_cache=1" target="_blank">Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz</a>)</p></blockquote>
<p>Liest man die Leitlinien in Ruhe durch, so gibt sich die Kirche den Anschein, als sei es ihr einzig an Aufklärung und Opferschutz gelegen. Formulierungen wie sie oben zitiert wurden konterkarieren bei aufmerksamer Lektüre jedoch diesen Eindruck. Das gesamte Verfahren zeigt vor allem, dass die Kirche in ihrem Selbstverständnis solche Vorgänge zuallererst rein intern zu untersuchen wünscht &#8211; ohne Einflussnahme (oder schon Information) staatlicher Stellen.</p>
<p>Dies steht in der Tradition des <a title="Kanonisches Recht" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kanonisches_Recht" target="_blank">Kanonischen Rechts</a> (Kirchenrecht). Auch wenn weltliche Juristen die Ansicht vertreten, dass alleien der Staat das Rechtsmonopol habe, so wird diese Ansicht von Kirchenrechtlern nicht geteilt. Das staatliche Recht spreche der Kirche nicht das Recht ab ihre Angelegenheiten eigenständig ordnen zu dürfen.</p>
<p>Nach dem Verständnis der römisch-katholischen Kirche ist im Kanonischen Recht  göttliches und rein kirchliches Recht enthalten. Dabei gilt das göttliche Recht (ius divium) für alle Menschen verpflichtend, das rein kirchliche Recht (ius mere ecclesiasticum) nur für die Glieder der Kirche. Unterschiedliche Vorschriften wurden erst spät vereinheitlicht. Das katholische Kirchenrecht wurde vom <a title="Zweites Vatikanisches Konzil" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Zweites_Vatikanisches_Konzil" target="_blank">2. Vatikanischen Konzil</a> an überarbeitet und liegt erst seit 1983 in der erneuerten Fassung des &#8220;<a title="Codex Iuris Canonici" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Codex_Iuris_Canonici" target="_blank">Codex Iuris Canonici</a>&#8221; (Link: <a title="CIC" href="http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM" target="_self">Deutscher Texts des CIC</a>) vor.</p>
<p>Die jahrelange Praxis des Verschweigens zeigt sich im aktuellen Fall um weit über 100 Opfer katholischer Geistlicher, die ausgehend vom Canisius-Kollegs aufgedeckt worden sind. Trotz aller Bekundungen ranghoher Kirchenvertreter wurde in den vergangenen Jahren die Praxis im Umgang mit derartigen Fällen nicht geändert. Erst eine Öffentlichmachung von Missbrauchsfällen zwingt die Kirche zur Stellungnahme. Eine proaktive Zusammenarbeit zur Aufklärung &#8211; oder gar zur Vorbeugung sieht anders aus.</p>
<blockquote><p>&#8220;Ich erwarte von der katholischen Kirche konkrete Festlegungen, welche Maßnahmen für eine lückenlose Aufklärung ergriffen werden&#8221;, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger dem <a title="Leutheusser-Schnarrenberger zu Zollitsch" href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,679994,00.html" target="_blank">SPIEGEL</a>.</p></blockquote>
<p>Erzbischof Zollitsch, Vorsitzender der <a title="dbk" href="http://www.dbk.de/" target="_blank">Deutschen Bischofskonferenz</a>, warf der Bundesjustizministerin Populismus und Polemik aufgrund ihrer Aussagen in einem Interview mit den Tagesthemen vor. Leutheusser-Schnarrenberger hatte erklärt, die Verantwortlichen sollten &#8220;endlich konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, Hinweise geben, mit aufklären&#8221;. Die Vertreter der Kirche hätten bislang nicht den Eindruck erweckt, dass sie auch nur bei Verdachtsfällen mit den Strafverfolgungsbehörden konstruktiv zusammenarbeiten wollten. &#8220;Es ist leider bisher nicht ersichtlich, dass sie ein aktives Interesse an wirklich rückhaltloser und lückenloser Aufklärung gezeigt haben, und deshalb muss natürlich überall da, wo nicht verjährt ist, das ganz klar erfolgen&#8221;, sagte die Ministerin. (Quelle: <a href="http://www.welt.de/die-welt/politik/article6532242/Erzbischof-Zollitsch-empoert-ueber-Leutheusser-Schnarrenberger.html" target="_blank">welt.de</a>)</p>
<p>Verständlich werden die Aussagen der Ministerin vor dem Hintergrund, dass Zollitsch in einer Presse-Erklärung zur <a title="Vollversammlung der DBK" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Bischofskonferenz#Die_Vollversammlung" target="_blank">Frühjahres-Vollversammlung</a> erklärt hatte:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wir haben vor acht Jahren einen guten und entscheidenden Schritt nach vorne getan und Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger geschaffen. Wo immer nämlich ein  Verdacht vorliegt, muss es eine lückenlose und absolut transparente Aufklärung geben.&#8221;  (Quelle: <a title="PM DBK" href="http://www.dbk.de/252.html?&amp;tx_ttnews[pointer]=2&amp;tx_ttnews[tt_news]=1508&amp;tx_ttnews[backPid]=233&amp;cHash=db95c630d3" target="_blank">PM DBK</a>)</p></blockquote>
<p>Vergleicht man dieses Statement nun mit dem Text von 2002, so wird erkenntlich, dass hier Nebelkerzen geworfen werden und versucht wird mit gebetsmühlenartiger Wiederholung einen Sachverhalt, nämlich fehlender Aufklärungswille innerhalb der katholischen Kirche, zu verschleiern.</p>
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		<title>Hintergrund Kirchensteuer: Ausgetreten und trotzdem gezahlt</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 07:45:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sdoering</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kirche]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie der Staat die Kirchen subventioniert aus allgemeinen Steuermitteln subventioniert Gehen Sie in die Kirche? Zahlen Sie Kirchensteuer? Letztere ist umstritten. Der Staat zieht für die Kirchen eine Steuer ein. Der Staat regelt die Frage nach Kirchenaustritten und der Staat (eigentlich die Bundesländer) sind durch diese Abgabe eng mit den anerkannten Kirchen verflochten. Eine Grundgesetzliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie der Staat die Kirchen subventioniert aus allgemeinen Steuermitteln subventioniert</p>
<div id="attachment_288" class="wp-caption aligncenter" style="width: 605px"><a href="http://www.schriftrolle.de/2010/02/15/hintergrund-kirchensteuer-ausgetreten-und-trotzdem-gezahlt/"><img src='http://www.schriftrolle.de/wp-content/uploads/2010/02/CologneSkylineAtNight.jpg' class='size-full wp-image-288' width='460' height='204.87394957983'/></a><p class="wp-caption-text">Kölner Dom // Foto: Andreas Tille (Lizenz: cc-by-sa)</p></div>
<p>Gehen Sie in die Kirche? Zahlen Sie Kirchensteuer? Letztere ist umstritten. Der Staat zieht für die Kirchen eine Steuer ein. Der Staat regelt die Frage nach Kirchenaustritten und der Staat (eigentlich die Bundesländer) sind durch diese Abgabe eng mit den anerkannten Kirchen verflochten. Eine Grundgesetzliche Trennung von Staat und Kirche ist hier schwer zu erkennen.</p>
<p>Wie jede Frage, die den persönlichen Glauben eines Menschen betrifft, so ist auch die Frage, ob die anerkannten Kirchen zwangsweise Geld von den Bürgern einziehen dürfen eine existentialistische Frage. Denn sie berührt einen sehr privaten Bereich. Rein rationale Überlegungen haben hier einen schlechten Stand.</p>
<p>Das Gesamtvolumen der Kirchensteuereinnahmen betrug im Jahr 2007 rund neun Milliarden Euro. Das entspricht einer pro Kopf-Belastung von rund 110 Euro für die Bundesbürger pro Jahr. Viel Geld, das die Kirchen jedoch sinnvoll wieder ausgeben. Immerhin finanzieren sie Kindergärten, Pflegeheime, Suppenküchen und sind mit ihren Hilfsorganisationen weltweit im Einsatz. Oder?</p>
<p>Nimmt man das Beispiel der Kindergärten, so kann man im Bundesdurchschnitt (für das Jahr 2000 berechnet, neuere Zahlen leider nicht verfügbar) sehen, dass der Elternanteil an den Kosten bei 15% liegt. Die Kommunen zahlen 75% und die Kirchen 10%. Dreiviertel der Finanzmittel werden also von den öffentlichen Haushalten getragen. Dieses Geld stammt aus den &#8220;normalen&#8221; Steuereinnahmen.</p>
<p>Nun hat der Staat ein berechtigtes Interesse an einer flächendeckenden Kinderbetreuung. Daher mag man diese Subvention kirchlicher Einrichtungen noch verstehen.</p>
<p>In Bayern werden kirchliche Grund-, Haupt- und Förderschulen zu 90% aus Mitteln des Landes finanziert. Hier hat Bayern ein politisches Alleinstellungsmerkmal und so betrifft diese Subvention der Kirchen auch nur einen Teil der gesamtdeutschen Bevölkerung.</p>
<p>Krankenhäuser und Altenheime werden zu 100% aus nicht-kirchlichen Mitteln finanziert. Zahlungen der Krankenkassen, etc. Interessanterweise zahlt der Staat die Investitionen hier zu 100%. Interessant wäre es zu wissen, ob dies auch auf Krankenhäuser privater Träger zutrifft &#8211; oder ob hier kirchliche Träger im Vorteil sind.</p>
<p><strong>Wofür gibt die Kirche nun ihr Geld eigentlich aus, wie viel der rund 9 Milliarden Euro werden für soziale Zwecke ausgegeben? </strong></p>
<p>Das Kirchliche Personal macht den Löwenanteil aus. Etwa zwei Drittel der Einnahmen fließen als Gehälter, Sozialabgaben, etc. zurück an die Mitarbeiter. Die Sachkosten in der Verwaltung schlagen mit etwa 10% zu Buche. Weitere 10% fließen in Kirchenbauten (Erhalt und Neubau). Hier ist jedoch zu beachten, dass bei Renovierungen sowohl die lokale Gemeinde, als auch die Kommune einen großen Anteil aufbringen muss, die Renovierungen also auch aus öffentlichen Mitteln subventioniert werden.</p>
<p>&#8220;Schule und Bildung&#8221;, sowie &#8220;Soziales und Karitatives&#8221; machen jeweils rund 10% der Ausgaben aus der Kirchensteuer aus. Im Fall der evangelischen Kirchen sogar nur rund 5%. Von den rund 110 Euro Pro Bundesbürger und Jahr fließen also nur zwischen fünf und gut elf Euro in soziale Projekte.</p>
<p>Zählt man alle versteckten Subventionen der Kirchen durch den Staat mal zusammen, so ergeben sich rund 7,5 Milliarden Euro, mit denen die öffentlichen Haushalte belastet werden. Die Ausbildung der Prieser und Theologen an staatlichen Universitäten, der Religionsunterricht, Denkmalschutz (Kirchenbauten) und weitere Staatszuschüsse. Zuzugestehen ist, dass in obigem Betrag auch der Einnahme-Verlust der öffentlichen Haushalte eingerechnet ist, der durch die steurliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer entsteht. Dieser mach knapp die Hälfte des Betrages aus.</p>
<blockquote><p>Nicht enthalten sind Zuschüsse von Kommunen, Kreisen, Bezirken, der Bundesanstalt für Arbeit (ABM-Stellen) und vom Bundesamt für den Zivildienst, das ca. 70 % der Kosten von Zivildienstplätzen trägt. Die Wohlfahrtsverbände sparten 1988 durch Zivis 2,2 Milliarden DM; Caritas und Diakonisches Werk profitierten davon zu rund 40 % (vgl. Frankfurter Rundschau, Dokumentation, 17.3.89). Die Auflistung zu 3) ist unvollständig, weil niemals alle Haushaltsposten nach versteckten Zuschüssen an die Kirchen zu durchforsten sind. Allein die Subventionen der über 15.000 Kommunen werden auf über 5 Milliarden DM geschätzt, so dass aus allgemeinen Steuern mehr für innerkirchliche Zwecke ausgegeben wird als über die Kirchensteuern. Das heißt: Alle Steuerzahler &#8211; Kirchenfreie wie Mitglieder &#8211; finanzieren interne Kirchenangelegenheiten mit einem Betrag mindestens in Höhe der Kirchensteuer.<br />
(Stand: 18.12.2001; verantwortlich: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg // <a title="Kirchensteuer Verflechtung" href="http://www.kirchensteuer.de/verflechtung.html" target="_blank">Quelle</a>)</p></blockquote>
<p>Die Ausgaben der Kirchen für soziale Zwecke ließen sich über eine minimale steuerliche Zusatzabgabe auch vom Staat finanzieren, der wie gezeigt neben der Kirchensteuer noch einige Subventionen in Richtung der anerkannten Kirchen vergibt. Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die Gebühren, die fällig werden, sollte man aus der Kirche austreten wollen. Hier halten die Bundesländer gerne die Hand auf. In einigen Ländern scheint es jedoch so, als sollte die Höhe der Gebühren eine zusätzliche Hürde beim Kirchenaustritt darstellen. Immerhin behalten die Länder für das Einziehen der Kirchensteuer einen Verwaltungsanteil ein.</p>
<p>So oder so &#8211; jeder Steuerzahler in Deutschland (und durch indirekte Steuern ist das eigentlich jeder) zahlt für die wenigen anerkannten Großkirchen.</p>
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